Ein Artikel dazu erschien am 15.11.2023
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Ein Artikel dazu erschien am 15.11.2023
Meine Bedenken über den vom Ortsrat WOB-Heiligendorf im Herbst 2023 eingebrachten Antrag hinsichtlich einer Erhaltungssatzung für das Dorf Heiligendorf, habe ich in einem Brief an den Oberbürgermeister Dennis Weilmann der Stadt Wolfsburg zum Ausdruck gebracht.
Nachfolgend meine Zeilen:
Sehr geehrter Herr Weilmann,
in der 16. Ratssitzung am 06.12.2023 wird der TOP „Erhaltungssatzung Heiligendorf“ behandelt. Mit meinem Fachwerkhaus in Heiligendorf gehöre ich zu denjenigen, die von einer Erhaltungssatzung nach §172 BauGB betroffen wären. Zu dem Thema „STÄDTEBAULICHE Erhaltungssatzung“ habe ich mich, soweit es mir möglich war, sachkundig gemacht.
Die beigefügten Ausschnitte aus dem Buch „Soziale Erhaltungssatzung und soziale Erhaltungsverordnung“ von Prof. Kment (Universität Augsburg) und einige weitere Artikel behandeln das Thema „SOZIALE Erhaltungssatzung“ und sind etwas anders gelagert. Die Konsequenzen, die aus dieser resultieren, treffen meines Erachtens aber auch auf die „Städtebauliche Erhaltungssatzung“ zu.
Ich halte das Instrument „Erhaltungssatzung“ als städtebauliche Schutzmaßnahme für sehr bedenklich, weil es tief ins Eigentum des Bürgers eingreift und zu Lasten der Hauseigentümer geht. Was die Lasten betrifft, ist es beim Denkmalschutz etwas anders. Der Staat weiß, dass er sich nicht um alle schützenswerten Gebäude kümmern kann und überlässt sie den Bürgern, aber räumt wenigstens die Möglichkeit einer erhöhten Abschreibung (9%) ein.
Die gut gemeinte Erhaltungssatzung verkehrt sich schnell ins Gegenteil, d.h. sie führt zum Erliegen der Dorf-/Stadtentwicklung. Dieser Umstand tritt ein, weil die Eigentümer ihre Investitionen, aufgrund der durch die Erhaltungssatzung verursachten Mehraufwände, einstellen. Die von der Bundesregierung dringend gewünschten zukunftsorientierten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden werden dann – trotz Fördermöglichkeit – nicht umgesetzt. Findet das nicht statt, ist der Verfall der Häuser programmiert.
Darüber hinaus habe ich Zweifel, ob die Entscheidung im Ortsrat Heiligendorf/Hattorf am 08.11.2023, zur Initiierung einer Erhaltungssatzung, rechtlich tragfähig ist. Aus meiner Sicht hat sich der Ortsrat von den Dorfbewohnern kein repräsentatives Stimmungsbild eingeholt. Eine Abstimmung lediglich im Verein Heiligendorfer Kultur- und Brauchtumspflege ist unbrauchbar, da deren Mitglieder in einem nicht ausreichenden Maße die Dorfbewohner abbilden. Ob die Mehrheit der Dorfbewohner eine Erhaltungssatzung tatsächlich wünscht, ist nach meiner Auffassung völlig offen.
Fragwürdig ist auch, warum der Ortsrat eine solch gewichtige Entscheidung trifft, ohne zuvor alle potentiell betroffenen Hauseigentümer aufgeklärt zu haben (ich schreibe potentiell, weil der Geltungsbereich noch nicht final definiert ist). Unter Aufklärung verstehe ich hierbei, dass über das Wesen der Erhaltungssatzung sowie ihrer Vor- und Nachteile in hinreichendem Maße informiert wird. Eine kurze 30-minütige öffentliche Informationsveranstaltung am 08.11.2023, direkt vor der besagten Ortsratssitzung, wird dem Thema nicht gerecht. Hinzu kommt, dass sie über die lokale Presse angekündigt wurde, aber einige Hauseigentümer ihren Wohnsitz nicht mehr in Wolfsburg haben und darüber keine Kenntnis erlangen konnten. Einem Pressartikel vom 27.10.2023 konnte ich zwar entnehmen, dass diesbezüglich wohl eine Dorfbegehung und zwei Veranstaltungen stattfanden, aber darüber wurde ich, wie vermutlich viele andere Hauseigentümer, nicht informiert.
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